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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines/ Vertragsabschluss

1.1.

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzender Bezug genommen wird.

1.2.

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.3.

Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen. Insoweit ist die Fa. Lanthan Safe Sky GmbH auch zu Änderungen der Leistungen in dem Umfang berechtigt, wie sie dem Käufer zur bestmöglichen Auftragserledigung zumutbar ist.

1.4.

Der Kaufvertrag kommt nach Absendung der Bestellung durch die Auftragsbestätigung der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH zustande. Die Fa. Lanthan Safe Sky GmbH behält sich vor, den Kunden über unvorhersehbare eventuelle Lieferschwierigkeiten, Preisänderungen oder anderem in Kenntnis zu setzen.

1.5.

Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH.

1.6.

Für die Ausführung der eigentlichen Auftragsarbeiten erforderliche und notwendige Vor- und Nacharbeiten; bei der Erstellung von Computerprogrammen, Hardware- und Anwendungslösungen, insbesondere die Analyse des Ist-Zustandes in den vorgesehenen Anwendungsgebieten, die Analyse, Bewertung und Dokumentation des Bedarfs des Auftraggebers, alle für die Erstellung eines Pflichtenheftes erforderlichen Arbeiten wie auch die nach Fertigstellung erforderlichen Einweisungs- und Schulungsleistungen der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH stellen gesondert vergütungspflichtige Leistungen der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH dar, sofern dazu im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

1.7.

Eine Dokumentation der Programmentwicklung und –anwendung bzw. einer sonstigen Hardware- oder Anwendungslösung schuldet die Fa. Lanthan Safe Sky GmbH nur, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wurde.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1.

Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.

2.2.

Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Zöllen, Einfuhr- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung etc. notwendig werden, bleiben vorbehalten.

2.3.

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Software, ohne gesondertes Zubehör, ohne Installation, ohne Schulung und sonstige Nebenleistung, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung geschlossen wurde.

2.4.

Die Rechnungsbeträge sind fällig und netto ohne Abzug zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungslegung. Teilleistungen und einzelne Angebotspositionen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils aktuellen gesetzlichen Höhe über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

2.5.

Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haften wir nicht.

2.6.

Nimmt der Käufer die bestellte Ware nicht ab, sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz, jedoch mindestens die Höhe der Auslagen für Porto und Versand zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbaren höheren Schadensersatz zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

2.7.

Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Käufers sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

2.8. Der von der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH bestätigte Auftrag und der darin enthaltende Liefer- und Leistungsumfang behält seine Gültigkeit und wird entsprechend des Baufortschritts abgerechnet, auch für den Fall einer Verweigerung/fehlenden Zustimmung durch relevante Behörden (Landesluftfahrtbehörde, Genehmigungsbehörden).

 

  1. Lieferfrist

3.1.

Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.

3.2.

Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

3.3.

Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

3.4.

Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnung (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Im Falle nicht zu vertretender Lieferverzögerung verlängert sich nach unserer Wahl entweder die Lieferfrist für die Restlieferung um 2 Monate nach Wegfall des Lieferhindernisses oder sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages den Vertrag zu kündigen und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Die Haftung der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH für die Lieferverzögerung oder einer daraus erwachsenden Vertragskündigung ist ausgeschlossen.

3.5.

Geraten wir in Verzug mit der Lieferung, bestehen Schadenersatzansprüche nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

  1. Lieferung, Versand, Gefahrübergang

4.1.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.

4.2.

Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3.

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

4.4.

Bei der Zusendung von Warengegenständen und anderen Teilen an die Fa. Lanthan Safe Sky GmbH trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko bis zum Eintreffen bei der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH sowie sämtliche anfallenden Transportkosten.

 

  1. Umtausch bzw. Rücknahme

5.1.

Der Umtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet, jedoch mindestens die Auslagen für Porto und Versand. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist nicht möglich. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH und ihrer Zulieferer. Für Verbraucher gem. §13 BGB gilt das Fernabsatzgesetz.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

6.1.

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Rücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten die offene Forderung um 25%, so wird die Fa. Lanthan Safe Sky GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten freigeben. Das Übersteigen der offenen Forderungen um 25% hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.

6.2.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.3.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.4.

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die andere Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilig Miteigentum zu übertragen.

6.5.

Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Dies gilt nicht für den Fall, dass sich der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH in Verzug befindet. Der Besteller tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung oder allen sonstigen Rechtsgründen (Versicherung / unerlaubte Handlung) in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

6.6.

Die Fa. Lanthan Safe Sky GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen.

6.7.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet auf das Eigentum der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH hinzuweisen, und diese umgehend zu unterrichten. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware weitest möglich abzuwehren.

 

  1. Gewährleistung / Haftung

7.1

Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für alle von uns gelieferten Produkte soweit je nach Produkt gesetzlich nicht anders geregelt. Ausgenommen hiervon sind Batterien und Akkumulatoren, da diese allgemein als Verschleißteile gelten.

7.2

Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für unsachgemäße Lagerung, den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung, sowie für Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programmsoftware und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

7.3.

Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht durch uns autorisiert wurden.

7.4.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend §§ 377, 387 HGB.

7.5.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache bekannt wird, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung an die Kundenadresse bzw. eine von der Deutschen Post AG erreichbare Festlandadresse berechtigt. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das Gerät bzw. Teil versehen mit einer genauen Fehlerbeschreibung, den Angaben der Modell- und ggf. Seriennummer sowie einer Kopie der Rechnung in der Originalverpackung an die Fa. Lanthan Safe Sky GmbH zu senden. Ohne diese Mitwirkung kann sich die Wandlung, Nachbesserung oder Minderung verzögern. Stellt sich bei der Überprüfung die Fehlerfreiheit des Gerätes oder Teiles heraus, so ist der Käufer verpflichtet eine Aufwandsentschädigung von pauschal 70,- € zuzüglich Versandkosten zu entrichten, die gesondert in Rechnung gestellt wird. Der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH bleibt vorbehalten, einen darüber hinaus gehenden Aufwand zu berechnen und geltend zu machen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes vorbehalten.

7.6.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.

7.7.

Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.8.

Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.

7.9.

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag schuldet der Auftraggeber bis zum Rücktrittszeitpunkt eine angemessene Nutzungsgebühr, die unter Zugrundelegung einer linearen vierjährigen Abschreibungsdauer zu ermitteln ist.

 

  1. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

8.1.

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. In diesem Fall werden alle noch offenen Rechnungen sofort fällig und wir können alle weiteren Lieferungen von der Erbringung einer Vorauszahlung, einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder anderer Sicherheiten abhängig machen.

8.2.

Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbaren höheren Schadensersatz zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

 

  1. Sonstige Schadensersatzansprüche

Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschuldens, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldungsabhängigen Anspruchsgrundlagen haftet die Fa. Lanthan Safe Sky GmbH nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

  1. Abnahme von Programmen und Leistungen

10.1.

Die Abnahme von Programmen, Hardware- oder Anwendungslösungen und sonstigen Leistungen der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH setzt eine vom Auftraggeber binnen drei Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung bzw. Übergabe durchzuführende Funktionsprüfung voraus. Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn ein Programm oder eine sonstige Leistung in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt.

10.2.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Funktionsprüfung Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. Während der Funktionsprüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nicht wesentliche Abweichungen in diesem Sinne sind in der schriftlichen Abnahmeerklärung als Mängel festzuhalten.

10.3.

Ist der Auftraggeber Unternehmer und erklärt er die Abnahme nicht unverzüglich, kann ihm die Fa. Lanthan Safe Sky GmbH schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.

 

  1. Nutzungsrechte

11.1.

Für Leistungen der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH, die Schutz nach den Regelungen des Urhebergesetzes (UrhG), insbesondere für Computerprogramme i.S.v. § 69 a ff. UrhG sonstigen Leistungsschutz genießen, gelten Nutzungsrechte grundsätzlich nur insoweit als auf den Auftraggeber übertragen, als dies vereinbart wurde oder für die vertraglich vorgesehene Verwendung unverzichtbar ist. § 31 Abs.5 UrhG gilt für diese Leistungen unmittelbar; für Leistungen, die nur deshalb keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, weil sie die vom Urhebergesetz vorausgesetzte Werkhöhe nicht erreichen.

11.2.

Die Übertragung von Nutzungsrechten gleich welcher Art erfolgt unter der Bedingung des rechtzeitigen und vollständigen Ausgleichs der vertraglich vereinbarten Vergütungsansprüche der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH. Eine die Widerrechtlichkeit nach § 97 UrhG ausschließende Einwilligung der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH in die Nutzung durch den Auftraggeber gilt als mit Ablauf der Frist widerrufen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen auch innerhalb einer ihm durch schriftliche Mahnung gesetzten Nachfrist nicht nachkommt.

 

  1. Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbedingungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

  1. Ausfuhrgenehmigung

Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

14.1.

Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche wird Walldorf vereinbart.

14.2.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Walldorf vereinbart. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

14.3.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

14.4.

Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.5.

Fremde AGB, Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers sowie abweichende Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten keinerlei Wirkung. Fremde Abwehrklauseln sind unwirksam. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, ihrer Geltung wurde von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

14.6.

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtlichen Beziehungen mit der Fa. Lanthan Safe Sky GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

BNK
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