Lesen Sie hier aktuelle Informationen zur Fristverlängerung und warum wir diese begrüßen.
Mit der verpflichtenden Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung in der EEG-Novelle 2019 hat der Gesetzgeber in Deutschland die Weichen für mehr Akzeptanz in der Windbranche gestellt. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 müssen daher alle kennzeichnungspflichtigen Windenergieanlagen an Land mit einer Einrichtung zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein. Davon sind bundesweit etwa 17.500 Anlagen betroffen. Diese Anzahl im geforderten Zeitrahmen zu realisieren, verlangt daher Kompetenz, Erfahrung und zeitiges Handeln.
Es liegt nun an uns allen, das sind Windenergie Betreiber, Hersteller und BNK Systemanbieter die Zeit zu nutzen und die Umrüstung zum Erfolg werden zu lassen.